Compliance
Compliance bei GERRY WEBER
Wir bei GERRY WEBER festigen und leben unsere Compliance-Kultur. So bleibt das Unternehmen transparent und bietet zugleich ein kollegiales Arbeitsumfeld. Dabei geht es um viel mehr, als nur die internen und gesetzlichen Regeln einzuhalten. Es geht darum, sich ethisch korrekt zu verhalten und ein gegenseitiges Vertrauen zu schaffen: intern und extern.
Jeder Mitarbeiter, der GERRY WEBER repräsentiert, handelt verantwortungsvoll, glaubwürdig und zuverlässig. Zudem steht er für ein faires Miteinander. Auch die Führungskräfte und Vorstände folgen der Compliance-Kultur, indem sie mit einem vorbildlichen Verhalten vorangehen.
Unser Compliance-System bei GERRY WEBER folgt einem Kodex, der im Wesentlichen aus den folgenden Punkten besteht:
1. Compliance-Organisation:
Damit auf dem Compliance-Gebiet alles rund läuft, bedarf es einer guten Organisation. Schließlich profitiert jeder davon, wenn Aufgaben eindeutig zugeordnet sind. Bei GERRY WEBER ist der Bereich Corporate Audit & Compliance für die Compliance-Aufgaben verantwortlich. Unterstützend wirken das Compliance-Committee und die Local Compliance Officer mit. Gemeinsam als Team konzipieren und verbreiten sie das Wertesystem des Unternehmens und die damit einhergehenden Richtlinien. Gleichzeitig motivieren sie die Mitarbeiter, die Regeln einzuhalten.
2. Verhaltenskodex der GERRY WEBER-Gruppe:
Der Verhaltenskodex der GERRY WEBER-Gruppe gibt Orientierung. Er enthält allgemeine Vorgaben zum Verhalten, die im gesamten Unternehmen gelten und für alle Mitarbeiter verbindlich sind. Der Kodex regelt sowohl die interne Zusammenarbeit als auch das Verhalten gegenüber externen Partnern, wie beispielsweise Kunden und Lieferanten. Ziel dabei ist es, stets rechtliche Sicherheit für das Unternehmen und seine Mitarbeiter zu gewährleisten.
3. Compliance-Konzernrichtlinien:
Um den Verhaltenskodex besser zu verstehen und weiter auszugestalten, hat GERRY WEBER verpflichtende Konzernrichtlinien eingeführt. Dazu gehört etwa der Umgang mit dem Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie die Themen Geschenke, Einladungen und andere Vorteile. Richtlinien dieser Art dienen dazu, transparent und immer authentisch zu bleiben.
4. Hinweismanagement zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz:
Gerry Weber pflegt eine offene Kultur und ein Miteinander, in dem Betroffene Rat einfordern und Bedenken äußern können. Dafür haben wir neben den internen Kanälen seit vielen Jahren einen externen Vertrauensanwalt (Ombudsmann) bestellt, an den sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner vertraulich und auch anonym wenden können.
Der Ombudsmann nimmt Hinweise auf mögliche Verstöße gegen Gesetze oder interne Regeln entgegen (Hinweismanagement). Zudem ist das Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (PDF Verfahrensordnung) bei ihm angesiedelt. Das Beschwerdeverfahren ermöglicht Personen, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen.
Der Ombudsmann ist wie folgt zu erreichen:
Dr. Carsten Thiel von Herff, LL.M.
Loebellstraße 4,
D - 33602 Bielefeld
Tel: +49 521 557 333 0
Mobil: +49 151 58 23 03 21
E-Mail: ombudsmann@thielvonherff.de
Meldeplattform: www.report-tvh.com
Homepage: www.thielvonherff.de
Jede:r, der einen Hinweis in gutem Glauben gibt, ist geschützt. Sämtlichen Hinweisen wird mit größter Sorgfalt und unter Wahrung der Rechte aller Beteiligten nachgegangen.
5. Chancen- und Risikomanagement:
Chancen und Risiken sind oft eng miteinander verknüpft. Das eine bedingt das andere, so kann zum Beispiel eine verpasste Chance zum Risiko für das Unternehmen werden. Um Unternehmensziele erfolgreich zu erreichen, gibt es das Chancen- und Risikomanagement, das frühzeitig analysiert, ob es in die gewünschte Richtung geht. So werden alle Prozesse gezielt bewertet und gesteuert.